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MedicalLearning – Blog zur Zukunft der medizinischen Information

Ausbau oder Neustart?

24. Mai 2021

Es geht voran mit der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Anfang Mai wurde das Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) im Bundestag verabschiedet, diese Woche Freitag (28. Mai 2021) geht es in den Bundesrat. Hier das Wichtigste im Überblick:

  • Digitale Identität: Versicherte sollen eine „sichere digitale Identität für das Gesundheitswesen“ erhalten. Ab Januar 2023 müssen Krankenkassen ihren Versicherten eine solche digitale Identität ausstellen, ab 2024 soll sie dann als Versicherungsnachweis dienen.
  • Elektronische Patientenakte (ePA): Ab Januar 2022 muss es möglich sein, nicht nur via Smartphone, sondern auch über einen normalen Computer auf die ePA zuzugreifen.
  • Digitale Anwendungen: Analog zu den auch hier schon öfter diskutierten DiGAs (Digitalen Gesundheitsanwendungen) sollen DiPAs (Digitale Pflegeanwendungen) eingeführt werden. Die Anforderungen an den Datenschutz für DiGA und DiPA werden konkretisiert.
  • AU-Bescheinigung: Der G-BA wird beauftragt, Regelungen zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach ausschließlicher Fernbehandlung festzulegen. Eine solche AU nach ausschließlicher Fernbehandlung darf nicht länger als für drei Tage ausgestellt werden.

Kritik kommt wie üblich vor allem von der Ärzteschaft. Hier wird angemeckert, dass die elektronische Gesundheitskarte langfristig als Speicherort für Patientendaten durch zentrale Online-Speicher ersetzt werden soll. Das DVPMG sieht unter anderem vor, dass der elektronische Medikationsplan ab dem 1. Juli 2023 in eine eigenständige Anwendung innerhalb der Telematikinfrastruktur überführt wird. Das geht den Ärztefunktionären mal wieder zu schnell.

Zu langsam geht es dafür, auch wie immer, dem Branchenverband Bitkom. „Deutschlands Gesundheitssystem braucht nicht nur ein weiteres Update – es braucht einen digitalen Neustart“ zitiert die Ärzte Zeitung Bitkom-Präsident Achim Berg. Zwar sieht das DVPMG vor, die Begrenzung der ärztlichen Leistungen durch Videosprechstunde von 20 auf 30 Prozent anzuheben, für die Interessenvertreter der Digitalwirtschaft ist das aber nur ein „halbherziger Ausbau“.

Und was meinen die Patienten? Die stehen der Videosprechstunde zunehmend positiv gegenüber. Laut einer repräsentativen Allensbach-Umfrage im Auftrag von Fresenius zeigten sich Ende vergangenen Jahres 46 Prozent der Befragten dafür offen, während es vier Jahre zuvor erst 22 Prozent gewesen waren. Der Anteil der Patienten, die Videosprechstunden mit ihrem behandelnden Arzt ausschließen, ging im gleichen Zeitraum von 70 auf 41 Prozent zurück. Eigene Erfahrungen mit Videosprechstunden haben aber erst 2 Prozent gemacht.

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