BLOG

Ärztetag: High Noon in Essen

Die gematik mit ihren Projekten rund um die elektronische Patientenakte (ePA) und das e-Rezept war lange regelmäßiger Gast in diesem Blog. Die jahrelangen Verzögerungen und Erklärungen dazu gehören zu den Highlights deutscher Projektkunst. Doch der Hype um die Künstliche Intelligenz (KI) hat sogar dieses Thema etwas an den Rand gedrückt.

Erst der Ärztetag letzte Woche in Essen hat ihm wieder Leben eingehaucht. Die nüchterne Nachricht lautete so: „Der Ärztetag stimmt gegen die Entscheidung des Bundesgesundheitsministerium (BMG), die für die Digitalisierung zuständige Gematik vollständig zu verstaatlichen.“ Mit der sagenhaften Begründung, damit würde die Digitalstrategie des BMG konterkariert. Was immer das heißen mag.

Die Ärzteschaft will stattdessen weiterhin als Gesellschafter der gematik mitbestimmen. Angeblich fürchtet man, eine Verstaatlichung würde „die Anwender der digitalen Prozesse im Gesundheitswesen“ komplett ausschließen. Das kann man vielleicht so sehen. Muss man aber nicht. Wenn man nämlich weiß, dass von den bisher sinnlos versemmelten Digitalisierung-Jahren mindestens die Hälfte auf das Konto der verfassten Ärzteschaft geht, kann man das auch anders sehen.

Nämlich als verzweifelten Versuch, in Reichweite des Fahrersitzes zu bleiben, um ab und an nochmal aufs Bremspedal zu treten. Dass der Bundesgesundheitsminister bisher nicht durch sicheren Fahrstil aufgefallen ist – um im Bild zu bleiben – mag ja sein. Aber dass gerade die Ärzteschaft ohne digitalen Führerschein das besser hinbekommt, ist kaum vorstellbar. Man will es ja nicht wirklich hinbekommen. Allein mit den endlosen Status-Debatten der gematik spielt man wieder auf Zeit.

Wir meinen: Der Ärztetag hat durchaus recht damit, dass das BMG bei der Digitalisierung komplett versagt hat – in bald fünf Legislaturperioden, wechselweise unter SPD-, CDU- und FDP-Führung. Dass Deutschland aber vor allem deswegen Schlusslicht in Europa ist, weil gerade die Ärzteverbände jeden Ansatz bisher erfolgreich torpediert haben, gehört auch zur Wahrheit.

Der alte und neue Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt sagte in Essen: „Wir brauchen Antworten auf die Frage, wie wir digitale Anwendungen und künstliche Intelligenz im Sinne arztunterstützender Anwendungen wirklich praxistauglich und sicher für die Patientenversorgung machen können.“ Das finden wir auch. Und würden uns freuen, wenn seine Organisation jetzt auch tatkräftig daran mitarbeitet.

Sprechstunde bei Dr. med. ChatGPT

Dem Megathema ChatGPT haben wir bereits einige Blogbeiträge gewidmet und gelernt, dass die KI medizinische Prüfungen bestehen kann oder auch als Autor wissenschaftlicher Artikel in Frage kommen wird. Aber wie steht es um die Interaktion mit den Patienten und deren Fragen? Es ist ja bekannt, dass mit der Informationsflut durch digitalen Medien auch eine zunehmende Zahl von Patientenanfragen einher geht – die unter immer größerem Zeitdruck beantwortet werden müssen.

Eine aktuelle Studie* zeigt nun, dass ChatGPT bei der Beantwortung von Patientenfragen durchaus hilfreich sein kann. In der Arbeit wurden Antworten von Ärzten und Chatbots mit künstlicher Intelligenz auf Patientenfragen, die in einem öffentlichen Social-Media-Forum gestellt wurden miteinander verglichen.
Die grundlegende Frage: Kann ein Chatbot-Assistent mit künstlicher Intelligenz Antworten auf Patientenfragen geben, die von vergleichbarer Qualität und Empathie sind wie die von Ärzten verfassten? Ja, denn die Chatbot-Antworten wurden den Antworten der Ärzte vorgezogen und sowohl hinsichtlich der Qualität als auch des Einfühlungsvermögens deutlich besser bewertet.

Fazit der Autoren: Eine weitere Erforschung dieser Technologie im klinischen Umfeld wäre gerechtfertigt, z. B. die Verwendung eines Chatbots zur Erstellung von Antworten, die dann von Ärzten bearbeitet werden könnten. Zukünftige randomisierte Studien sollten untersuchen, ob der Einsatz von KI-Assistenten die Beantwortung von Fragen verbessern, dadurch das Burnout-Risiko der Ärzte gesenkt und die Patientengesundheit verbessert werden könnten.

* Ayers JW, Poliak A, Dredze M, et al. Comparing Physician and Artificial Intelligence Chatbot Responses to Patient Questions Posted to a Public Social Media Forum. JAMA Intern Med. Published online April 28, 2023.

Datenschutz als Digitalisierungsbremse?

Wer Digitalisierung blöd findet, bemüht gerne den Datenschutz als „Terminator“. Zumal es im Gesundheitswesen ja um das Patientenwohl geht … Um es vorweg zu sagen: Ich finde Datenschutz extrem wichtig. Allerdings finde ich auch, dass sich nicht jeder, der meint das Pflegen einer digitalen Akte sei ihm zu aufwendig, hinter diesem Argument verschanzen sollte.

Auch auf der DMEA in Berlin Ende April ging es um dieses Thema – im „Debattierclub“ bei einer Diskussion zwischen dem Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung, Prof. Ulrich Kelber, und dem Chef der gematik, Dr. Markus Leyck Dieken. Kelber erinnerte daran, dass die elektronische Patientenakte (ePa) bereits vor 20 Jahre im Bundestag beschlossen wurde. Auch er würde die ePA gerne nutzen, ist von den bisherigen Angeboten aber nicht überzeugt. Unter anderem fehlt ihm eine strukturierte Darstellung der Daten und Dokumente. Zudem sei er nicht bereit, bei neuen Anwendungen Sicherheitslücken über mehrere Monate zu tolerieren. Patientinnen und Patienten über den Sicherheitsstandard ihrer ePA selbst entscheiden zu lassen, hält er nur dann für sinnvoll, wenn grundlegende Datenschutzstandards gewährleistet seien.

Leyck Dieken warf ein, dass es vor dem Hintergrund des deutschen Beitritts zum Europäischen Raum für Gesundheitsdaten (EHDS) 2024 einheitliche Lösungen brauche. Die Spielregeln würden de facto von den Ländern definiert, die bereits Rezepte zwischen den Mitgliedsstaaten versenden und einlösen können. Die vielerorts verbreitete Elektronische Gesundheits-ID könnte den Authentifizierungsprozess für den Zugang zum E-Rezept per App vereinfachen, ohne dass sich Bypass-Lösungen etablieren, die den geltenden Datenschutz ignorieren.

Auch Ulrich Kelber sprach sich für die Elektronische Gesundheits-ID sowie europäische Lösungen aus. Zugleich wies er darauf hin, dass der geltende Rechtsrahmen in den Ländern unterschiedlich ausgelegt werde. In Finnland sei es nach einem Leak von Gesundheitsdaten zu Erpressungen von Versicherten gekommen, mahnte er an. Am Ende plädierten sowohl Kelber als auch Leyck Dieken für Lösungen mit hohen Sicherheitsstandards. Bleibt zu hoffen, dass die nicht erst 20 Jahre nach dem EHDS-Beitritt kommen.

Nach Presseinformationen der DMEA.

Wissenschafts-Autor Chat GPT

Wird die KI die Zukunft der schreibenden Zunft verändern? Ja, und zwar deutlich. Manche Redaktionen und Agenturen denken immer noch, dass noch Hoffnung für ihr Überleben besteht. Wir glauben nicht mehr daran. Der großflächige KI-Einsatz wird viele Jobs in Redaktionen, Text- und P/R-Agenturen überflüssig machen. Auch kleine Web-Agenturen, die sich als digitale Werkbank verstehen sind gefährdet, denn die KI-Tools können den Designprozess automatisieren.

Und die wissenschaftlichen Autoren? Nature hat sich schon mit dieser Frage beschäftigt. Etwa 60 Prozent der befragten Wissenschaftler nutzen ChatGPT zum Spaß ohne Forschungsbezug (schließlich muss der Umgang ja irgendwie erlernt werden), aber jeweils etwa 16 Prozent verwenden sie, um Forschungsmanuskripte zu schreiben, Präsentationen zu erstellen oder Literaturrecherchen durchzuführen.

Im Journal of Educational Evaluation for Health Professions wurde gefragt, ob ein Chatbot mit künstlicher Intelligenz der Autor eines wissenschaftlichen Artikels sein kann? Antwort: Aktuell KI-Chatbots wie ChatGPT sind viel fortschrittlicher als Suchmaschinen, da sie Originaltexte produzieren, aber sie bleiben immer noch auf der Niveau einer Suchmaschine, da sie keine Verantwortung für ihre Texte übernehmen können. Aus diesem Grund können sie aus forschungsethischer Sicht auch keine Autoren sein.

Selbstverständlich werden wissenschaftliche Autoren zukünftig KI-Chatbots als Helferlein nutzen, aber sie sollten sich darüber bewusst sein, dass die Authentizität und Richtigkeit jedes von der KI generierten Textes überprüft werden muss.

Herausforderungen der digitalen Pflege

Übermorgen (Dienstag, 25. 4. 2023) startet die DMEA in Berlin – nach eigenen Angaben „Europas führendes Event für Digital Health“. Bereits letzte Woche gab es dazu ein Pressegespräch. Mit dabei: Heiko Mania, Vorstandsmitglied im bvitg, dem Bundesverband Gesundheits-IT. Sein Thema ist die Digitalisierung in der Pflege, die der nicht gerade rasend schnellen Digitalisierung in der Medizin noch hinterherhinkt.

Die Aufgabe fasste er so zusammen: „Es geht nicht nur um Digitalisierung allein, sondern darum, Prozesse zu verändern, die dann bei den Pflegefachkräften vor Ort in der Versorgung ankommen sollen. Die größten Baustellen, die wir im Moment haben, sind neben der Finanzierung der Digitalisierung die fehlende flächendeckende performante Infrastruktur und – da die Pflege sehr sektoral organisiert ist – das Thema Interoperabilität, sowie historische Gesetze, die aus dem Papier heraus gedacht wurden und verändert werden müssen.“

In ca. 70% der deutschen Einrichtungen dokumentieren die Pflegekräfte noch mit Papier und Stift. Das ist nicht nur sehr zeitaufwendig, sondern oft auch lückenhaft – mit daraus resultierenden Gefährdungen für die Pflegebedürftigen. Hier ist Abhilfe dringend nötig. Durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wird die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation bis zum 1. Januar 2025 explizit gefordert. Andernfalls drohen hier den Kliniken und Gesundheitseinrichtungen empfindliche Abschläge.

Im Zuge der Digitalisierung wird sich der Beruf der Pflegenden sehr verändern: Prädiktion und Präskription werden die Pflegemaßnahmen zukünftig beeinflussen, wie Mania an anderer Stelle schon betonte (Link). Um nicht die gleichenden Fehler zu machen wie bei der Elektronischen Patientenakte (ePA), sollte man die Pflegenden rechtzeitig abholen und einbeziehen. Denn nur so werden sich Entlastungseffekte stellen schnell und spürbar einstellen.

Infoportal Hautkrebs: Patientenbeauftragter der Bundesregierung übernimmt Schirmherrschaft

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung übernimmt die Schirmherrschaft für das Infoportal Hautkrebs und unterstützt damit das Ziel, Patientinnen und Patienten mit Hautkrebs eine Orientierungshilfe zu geben und ihre Gesundheitskompetenz zu stärken.

Das Infoportal Hautkrebs sorgt seit fast zwei Jahren für mehr Klarheit rund um das Thema Hautkrebs. Bis zu 500 Besucherinnen und Besucher täglich nutzen das erste deutschsprachige Webangebot, das wissenschaftlich geprüfte, verlässliche und umfassende Informationen zum Thema Hautkrebs übersichtlich im Internet zugänglich macht.

„Die Zunahme von widersprüchlichen, fehlerhaften oder bewusst falschen Informationen im Internet und in den sozialen Medien hat ein nie gekanntes Ausmaß und Schadenspotenzial erreicht. Eine hohe Kompetenz ist daher mehr denn je eine Voraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger qualitätsgesicherte Gesundheitsinformationen finden, richtig einordnen und individuell nutzen können. Als Patientenbeauftragter der Bundesregierung ist es mir wichtig, Leuchtturmprojekte wie das Infoportal Hautkrebs – gerade wenn es um den Aufbau von Gesundheitskompetenzen geht – noch bekannter zu machen. Deshalb freue ich mich sehr, dass ich als Schirmherr einen Beitrag dazu leisten kann, damit das Ansinnen die Aufmerksamkeit erhält, die es auch verdient,“ so Stefan Schwartze.

Das in Deutschland in dieser Form einzigartige interdisziplinäre Pilotprojekt schafft für Interessierte nicht nur einen Überblick zu den einzelnen Hautkrebsformen, sondern bietet auch tiefergehend Einblick in die einzelnen Aspekte der Tumorerkrankung und informiert über Diagnostik, Behandlung und Nachsorge zu allen bekannten Hautkrebsformen. Ein weiterer Themenschwerpunkt des Portals liegt auf der Bereitstellung von Informationen zur Prävention einer Hautkrebserkrankung. Hier bietet das Infoportal Hautkrebs z. B. ausführliche praktische Tipps zum Thema Sonnenschutz und geht auch speziell auf den Schutz sensibler Kinderhaut ein.

www.infoportal-hautkrebs.de

Quellen: Pressemeldung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten vom 05.04.2023; Pressemeldung des Infoportal Hautkrebs vom 03.04.2023 (beide gekürzt)

Was darf man einer KI tatsächlich glauben?

Die KI-Meldung der Woche stammt aus der ct‘: „Eine KI hat für Becks ein neues Bier gebraut. Wir haben eine andere KI gebeten, das Bier zu probieren, damit es ein Mensch nicht tun muss“ (Link). Da ich die Meldung just am 1. April gelesen hatte und die ct‘-Redaktion für ihre Aprilscherze berüchtigt ist, dachte ich: Wow, die Jungs und Mädels hatten wieder mal Spaß.

Beim zweiten Blick weit gefehlt. Denn auf der Website von Becks wird das Bier tatsächlich angekündigt (Link). Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Marketingverantwortlichen von Becks sind coole Hunde mit Hang zur Selbstironie oder sie sind geschmacklose Trittbrettfahrer, die vom KI-Hype auch ein bisschen was abbekommen wollen. Ich kann das nicht entscheiden …

Das führt jetzt direkt zum großen KI-Dilemma: Bei allen großartigen Leistungen der Bots weiß man halt nie so genau, was letztlich stimmt und was nicht. Auch das JAMA hat sich in seiner Ausgabe vom 27. März 2023 dem Thema gewidmet. Der Beitrag AI-Generated Medical Advice — GPT and Beyond beschreibt ein paar Anwendungsszenarien (Link) und fasst den Stand der Dinge so zusammen (Übersetzung von chatGPT):

In Bezug auf KI-generierten medizinischen Rat schlagen wir vor, sich wie bei anderen Innovationen auf relevante soziale Beziehungen und deren Auswirkungen auf die Technologie zu konzentrieren. Wenn Ärzte LLMs (language learning models) zur Entscheidungsfindung nutzen, funktionieren sie wie andere medizinische Ressourcen oder Werkzeuge. Wenn jedoch KI eingesetzt wird, um menschliches Urteilsvermögen zu ersetzen, birgt dies Sicherheitsrisiken für Patienten und kann Ärzte einer rechtlichen Haftung aussetzen. Bis seine Genauigkeit und Zuverlässigkeit bewiesen sind, sollte GPT das Urteilsvermögen von Ärzten nicht ersetzen. Obwohl Ärzte nicht für Schäden verantwortlich sind, die durch auf Verbraucher ausgerichtete LLMs verursacht werden, sollten sie die Patienten über die Risiken aufklären. Sie könnten sich auch für eine Regulierung einsetzen, die Patienten vor falschen oder irreführenden, KI-generierten medizinischen Ratschlägen schützt.

Mit diesen Bedenken sind die JAMA-Leute nicht alleine. In einem offenen Brief forderte eine illustre Runde aus Wissenschaftlern und HighTech-Unternehmern (darunter Elon Musk und Apple-Mitgründer Steve Wozniak) letzte Woche eine Zwangspause für die Entwicklung von KI-Modellen (Link). Und das Ziel dieses Aufrufs können wir sicher alle unterschreiben: Wir müssen gewährleisten, dass die KI zum Wohle der Menschheit beiträgt. Und nicht zu ihrem Schaden.

Wem gehören die Patientendaten? Beispiel USA

In den USA und in der EU gibt es unterschiedliche Gesetze und Regelungen zum Schutz von Patientendaten und zur Bestimmung des Eigentums an diesen Daten.

In den USA gilt das HIPAA-Gesetz (Health Insurance Portability and Accountability Act). Hier handelt es sich um ein US-Bundesgesetz, das den Schutz von Patientendaten regelt. Gemäß HIPAA haben Patienten das Recht auf den Zugang und die Kontrolle ihrer eigenen Gesundheitsdaten. So darf u.a. der Patient in der Regel Kopien seiner Krankenakte verlangen und Korrekturen fordern, falls er darin Fehler findet. Weiterhin sollten medizinische Fachkräfte angemessene Vorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation mit dem Patienten sicherzustellen.

Die Daten gehören jedoch den Anbietern von Gesundheitsdiensten (wie Ärzten, Krankenhäusern, Kliniken usw.), die diese Daten im Rahmen ihrer Tätigkeit erheben und speichern. Auch andere Unternehmen, deren Subunternehmer und verbundene Geschäftspartner, sind an den HIPAA gebunden.

Es gibt allerdings auch kritische Meinungen zu diesem 1996 erlassenen Gesetz, die eine Aktualisierung anmahnen. Denn die gleichen Informationen, die in einer Arztpraxis geschützt sind, können jedoch in anderen Bereichen völlig unreguliert sein – z.B. bei der Websuche, der Nutzung von Smartwatches oder Gesundheits-Apps.

Die rechtliche Situation in Deutschland werden wir im Rahmen der ePA-Berichte noch ausführlich beleuchten.

Künstliche Intelligenz (KI) in der Medizin: Eine aktuelle Zwischenbilanz

Heise.de ist ja sowas wie das News-Bulletin der IT-Branche und vorgestern erschien dort ein Kommentar zum neuen GPT-4 mit dem Titel Everything Everywhere All at Once. Es ging, richtig, um die aktuellen KI-Entwicklungen und selbst der fachkundige Kommentator hält fest: „… was in dem Bereich in den letzten Tagen passiert ist, lässt einen fast schon atemlos zurück.“ (Link).

Muss man das alles wissen, was hier gerade passiert? Der Autor beschreibt detailreich die unglaubliche Entwicklung der letzten Monate, empfiehlt aber auch einen gelassenen Umgang damit. Sein Fazit: „Aus der Revolution wird Evolution und aus dem aktuellen KI-Hype werden sehr nützliche Produkte und Dienstleistungen hervorgehen.“

Das gilt natürlich auch für die Medizin. In diesem Blog haben wir Ihnen schon den einen oder anderen Aspekt vorgestellt und vor ein paar Wochen erst die Frage gestellt: „Wann wird es ernst?“ (Link). Beim ganzen Zukunfts-Hype gerät durchaus in Vergessenheit, dass in manchen Bereichen der Medizin KI-Anwendungen bereits Alltag sind – und nicht nur Zukunftsmusik.

Die Zeitschrift PRIVATARZT GYNÄKOLOGIE hat in ihrer Ausgabe Februar 2023 dazu einen interessanten Beitrag veröffentlicht. Der fasst die Veranstaltungen vom Deutschen Krebskongress (DKK) zusammen, in denen es um KI-Anwendungen in der Onkologie geht. Diesen Beitrag können Sie hier mit freundlicher Genehmigung des Autors und des MiM-Verlags herunterladen.

PAG1_23_KI_DKK.

Telemedizin hilft Patienten mit Herzinsuffizienz

Herzinsuffizienz ist die dritthäufigste Todesursache in Deutschland, mehr als 45.000 Menschen sterben jährlich daran. Um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz auch im ländlichen Raum zu verbessern, bietet das Klinikum Nürnberg über sein Ambulantes BehandlungsCentrum (ABC) am Klinikum Nürnberg Süd seit Herbst 2022 ein telemedizinisches Versorgungsmodell an. 25 Patienten sind bereits in dem in der Metropolregion Nürnberg bislang einmaligen Telemonitoringzentrum Herzinsuffizienz eingeschrieben.

Und so funktioniert das Telemonitoring: Die teilnehmenden Herzinsuffizienzpatienten – sie werden vom Hausarzt, Kardiologen, Pneumologen, Kinder- oder Jugendarzt am Telemedizinzentrum des Ambulanten BehandlungsCentrum (ABC) am Klinikum Nürnberg Süd eingeschrieben – erhalten zunächst die entsprechende technische Ausstattung. Dazu gehören Tablet, Waage und Blutdruckmessgerät. Ab da messen sie täglich Vitalfunktionen wie Blutdruck und Gewicht und speisen diese zusammen mit einer Aussage über ihr Allgemeinbefinden via Tablet in die digitale Herzinsuffizienz-Plattform ein, wo die Daten von einer speziell geschulten medizinischen Fachkraft ausgewertet werden. Weichen Werte von der Norm ab, informiert die koordinierende kardiologische Praxis am Ambulanten BehandlungsCentrum (ABC) des Klinikums Nürnberg den behandelnden Arzt, der dann die Maßnahmen anpasst. Sind Grenzwerte deutlich überschritten, löst das System automatisch Alarm aus und der Patient bzw die Patientin wird umgehend von einem Arzt oder dem Notdienst kontaktiert.

Von der telemedizinischen Patientenbetreuung am Ambulanten BehandlungsCentrum des Klinikum Nürnberg sollen insbesondere auch Herzinsuffizienz-Patientinnen und -Patienten im ländlichen Raum profitieren, die vielleicht einen längeren Weg zum nächsten Arzt haben und sich im Alltag mehr Sicherheit im Umgang mit der chronischen Erkrankung wünschen. „Ein Großteil unserer stationären aber auch ambulanten Patientinnen und Patienten am Herz-Gefäß-Zentrum kommt aus der Metropolregion“, betont Prof. Dr. med. Matthias Pauschinger. „Sie partizipieren so am digitalen Fortschritt in der Medizin.“

 

(Quelle: Pressemitteilung des Klinikums Nürnberg vom 10.03.2023, gekürzt)