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DiGAs nehmen langsam Fahrt auf – und stehen in der Kritik

09. August 2021

Seit Oktober 2020 können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, aber bislang füllt sich die DiGA-Liste nur langsam: Stand heute (9. August 2021) sind es 18 Apps, von denen ein Teil nur vorläufig aufgenommen wurde, weil die therapeutische Wirksamkeit noch nicht durch klinische Studien belegt ist.

Während anfangs vor allem Anwendungen zu psychiatrischen, neurologischen und onkologischen Indikationen in der Liste zu finden waren, hielten in den letzten Wochen und Monaten jetzt auch solche Indikationen Einzug, die sogenannte Volkskrankheiten adressieren. Die DiGA zanadio, die Menschen mit Adipositas beim gesunden, nachhaltigen Abnehmen unterstützt und dabei auf langfristige Verhaltensänderungen setzt, hatten wir Ihnen vor ein paar Wochen schon vorgestellt (Link). Mit den jüngsten DiGA-Zulassungen werden jetzt insulinpflichtige Diabetiker und Raucher angesprochen. Esysta soll das Diabetesmanagement durch automatischen Datenimport aus Blutzuckermessgeräten und Insulinpens in ein digitales Tagebuch erleichtern. Die DiGA „NichtraucherHelden“ unterstützt Patienten dabei, die Abhängigkeit vom Glimmstengel zu überwinden. Können alle diese Apps ihren klinischen Nutzen belegen, dürfte das Einsparpotenzial für die Kassen ein Vielfaches höher sein als die Kosten für die Verordnung.

Doch leider gibt es nicht nur positive Nachrichten von der DiGA-Front. Schon vor einigen Wochen hatte Heise online über Sicherheitsprobleme berichtet (Link) und dabei versucht, die Spreu vom Weizen zu trennen: „Während einige Anbieter die Vorgaben von DSGVO & Co. geradezu vorbildlich umgesetzt haben, offenbarten andere hierbei erhebliche Mängel. Negativ fielen uns mehrere Apps auf, allen voran die Tinnitus-App Kalmeda.“

Auch andere DiGAs patzten an verschiedenen Stellen des Sicherheitsparcours und laut Heise hat das BfArM bestätigt, eine Überprüfung der Herstellerangaben zur Datensicherheit „sei derzeit nicht vorgesehen und werde auch nicht durchgeführt.“ Deshalb benennt Heise auch gleich zwei Schuldige für die Verunsicherungen bei Verordnern und Patienten: „Diejenigen Hersteller, die bei der Selbstauskunft hinsichtlich des Datenschutzes fragwürdige Selbsteinschätzungen vorgenommen haben und das Bundesgesundheitsministerium, das mit der laschen Anforderung einer Selbstauskunft seinen eigenen Kriterienkatalog entwertet hat.“

Wir verabschieden uns mit diesem Blog in eine kleine Sommerpause und sind ab dem 6. September 2021 wieder für Sie da.

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