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Geht doch! Telekonsultation in Mecklenburg-Vorpommern

03. Juni 2015

In unterversorgten Gebieten sind Patienten lange Wege gewohnt – vor allem zum Facharzt können es Dutzende von Kilometern sein. Dabei sind oft nur kleine Dinge zu besprechen, die aber nachverfolgt werden müssen. Aus diesem Grund wurde schon im Versorgungsstrukturgesetz eine Förderung der Telemedizin angemahnt.

Vor allem Telekonsultationen, also ein datensicherer Austausch zwischen Ärzten und Patienten über das Internet, sind hier eine vielversprechende Option. Doch die Musterberufsordnung legt die Hürde hoch: „Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt.“

Mecklenburg-Vorpommern, eins der Flächenländer in der Republik, will die Chance dennoch nutzen und investiert über eine landeseigene Beteiligungsgesellschaft in ein Start-up am Technologiezentrum Schwerin: arztkonsultation.de. Zwar dürfen Ärzte Telekonsultationen nur für Bestandspatienten anbieten, das aber auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten der Praxis. Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung in MeckPomm haben keine Bedenken. Man verspricht sich eine kürzere Frequenz der Arzt-Patienten-Kontakte und letztlich eine bessere Compliance.

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