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Minxli und DrEd behandeln in Baden-Württemberg

11. Juni 2018

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat zwei weitere Modellprojekte zur ausschließlichen ärztlichen Fernbehandlung genehmigt. Sie basieren auf der bundesweit einmaligen Regelung der ärztlichen Berufsordnung in Baden-Württemberg.

Ausschließliche ärztliche Fernbehandlung durch Minxli. In dem zunächst auf ein Jahr angelegten Modellprojekt des Münchener Unternehmens Minxli sollen Studierende der Universitäten Heidelberg und Karlsruhe in ihrer neuen Lebensumgebung bei gesundheitlichen Problemen mittels einer Smartphone-App den Kontakt zu baden-württembergischen Ärztinnen und Ärzten aufnehmen können. Diese treten dann in einer Videosprechstunde mit dem Patienten in Dialog, um nach entsprechender Anamnese eine Diagnose zu stellen und gegebenenfalls die Behandlung einzuleiten. – Minxli ist ein Anbieter von Online-Offline-Lösungen für Arztpraxen.

Ausschließliche ärztliche Fernbehandlung durch DrEd. Die deutsche Niederlassung der britischen online-Arztpraxis DrEd wird im Rahmen eines Modellprojektes baden-württembergischen Bürgern die ausschließliche Fernbehandlung durch baden-württembergische Ärztinnen und Ärzten zunächst für eine Dauer von zwei Jahren anbieten. Bei Kontaktaufnahme beantwortet der Patient zunächst einen medizinischen Fragebogen, anhand dessen die Ärzte beurteilen, ob eine telemedizinische Beratung und ggf. Behandlung sinnvoll ist. Falls ja erfolgt die Behandlung mit Diagnosestellung und gegebenenfalls Verordnung. Andernfalls wird der Patient an niedergelassene Ärzte verwiesen.

Begleitende wissenschaftliche Evaluationen prüfen in jedem einzelnen Modellprojekt kontinuierlich, ob Patienten auch bei der ausschließlichen ärztlichen Fernbehandlung die gleiche Qualität und Expertise wie in Praxis oder Krankenhaus geboten wird. Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever, betont: „Die Landesärztekammer Baden-Württemberg war und ist Vorreiter für die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung. Vor dem Hintergrund unserer Berufsordnung hatten wir bereits vier Modellprojekte genehmigt und freuen uns sehr, dass nun zwei weitere hinzukommen. Arzt und Patient können sich auf Distanz begegnen, und der Mediziner darf eine individuelle Diagnose stellen und die Therapie einleiten.“
(…)

Quelle: Pressemeldung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 29.05.2018, gekürzt

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