Ghostwriter ChatGPT

Die Tagesschau sinniert drüber „wenn der Chatbot den Aufsatz schreibt“ und der stern berichtet: „Universitäten und Schulen wollen Gebrauch von ChatGPT eindämmen“.

Nun haben wir in den letzten Wochen Meldungen dieser Art häufig gelesen. Schüler freuen sich, aber Agenturen und Verlage fürchten schon das Ende ihrer Existenz. Alle zukünftigen Fragen wird die KI beantworten und die entsprechenden Artikel verfassen. Bevor wir uns ebenfalls dem Schicksal ergeben und alle Blogbeiträge künftig ChatGPT überlassen, mal eine ganz pragmatische Frage, die die KI selbst beantworten darf:

Sind die Texte, die von ChatGPT verfasst werden, urheberrechtlich geschützt?

ChatGPT: Ja, die Texte, die von ChatGPT generiert werden, sind urheberrechtlich geschützt. Die zugrunde liegende Technologie und die Daten, die zur Erstellung von ChatGPT verwendet wurden, sind das geistige Eigentum von OpenAI und seinen Partnern. Die generierten Texte stellen eine einzigartige Kombination von Wörtern und Sätzen dar, die von ChatGPT generiert wurden, und daher genießen sie den gleichen Schutz wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Werk. Es ist wichtig, die Urheberrechte von ChatGPT und OpenAI zu respektieren und die generierten Texte nur im Rahmen der von OpenAI festgelegten Nutzungsbedingungen zu verwenden. Die korrekte Zitierung wäre übrigens so: (ChatGPT-Modell, erstellt am 22. Februar 2023).

Nur: ist diese Antwort so eindeutig in Deutschland gültig? Schließlich unterscheidet sich das amerikanische Copyright doch deutlich vom deutschen Urheberrecht, denn „Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen“. Hier sollte der Gesetzgeber schnellsten Klarheit schaffen.

Medizinexamen? Kein Problem für ChatGPT!

Die Autoren einer aktuellen PLOS-Veröffentlichung haben die Leistung der KI namens ChatGPT beim United States Medical Licensing Exam (USMLE) bewertet. Dieses besteht aus drei Teilprüfungen.

ChatGPT erreichte bei allen drei Prüfungen ohne spezielles Training die Bestehensgrenze oder lag nahe daran. Darüber hinaus zeigte ChatGPT ein hohes Maß an Übereinstimmung und Einsicht in seine Erklärungen. Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass KI-Anwendungen dieser Art das Potenzial haben, bei der medizinischen Ausbildung und möglicherweise auch bei der klinischen Entscheidungsfindung zu helfen.

Das sagt aber auch eine Menge über diese Art der medizinischen Examina aus, denn Auswendiglernen wird belohnt – kritisches Denken nicht. Für manche Hochschullehrer leitet sich jetzt schon daraus ab, die Art und Weise der Studentenausbildung und -bewertung einmal zu überdenken.

Originalpublikation:

CKung TH, Cheatham M, Medenilla A, Sillos C, De Leon L, Elepaño C, et al. (2023) Performance of ChatGPT on USMLE: Potential for AI-assisted medical education using large language models. PLOS Digit Health 2(2): e0000198.

Link

ChatGPT: Ein einfaches Beispiel

Künstliche Intelligenz hat schon seit Jahren in zahlreichen Anwendungen Einzug in verschiedene Lebensbereiche erfahren, doch nun hat ChatGPT einen wahren Hype ausgelöst – nicht zuletzt aufgrund der starken medialen Resonanz in den letzten Wochen. Und selbstverständlich fragen auch ausgewiesene Nicht-Experten sofort nach möglichen Einsatzgebieten dieser KI – wie z. B. in der Medizin.

Dieser speziellen Frage werden wir uns in nachfolgenden Beiträgen widmen – das Thema KI wird uns also noch eine Weile begleiten. Jetzt wollen wir an einem einfachen Beispiel zeigen, welche Resultate diese KI heute liefern kann.

Vor einigen Wochen erschien hier in unserem Blog ein Beitrag zu einer Rede des Bundesgesundheitsministers. Nun haben wir ChatGPT die Aufgabe gestellt den ursprünglichen Text in zwei Sätzen zusammenzufassen. Hier das erste Ergebnis:

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sprach bei der Digital Health Conference über seine Pläne für die Telematikinfrastruktur und kündigte ein großes Digitalisierungsgesetz für die erste Hälfte 2023 an. Lauterbach setzt auf eine Cloud- und Smartphone-basierte Informationslandschaft und bevorzugt die Opt-out-Variante bei der elektronischen Patientenakte, da sie sonst nicht in der Fläche ankommen würde.

Die Bearbeitungszeit betrug übrigens weniger als 10 Sekunden.

Abschließend der Beitrag zum Vergleich in voller Länge:

DER TIGER UND DIE ZUKUNFT DER TELEMATIK

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gibt Gas. Vor zwei Wochen hatten wir seine Pläne für die onkologische Versorgung vorgestellt, die er auf dem Deutschen Krebskongress präsentiert hatte. Auf der Digital Health Conference des Branchenverbandes bitkom hat er letzte Woche jetzt ausführlich über seine Pläne für die Telematikinfrastruktur gesprochen.

Die Kernbotschaft: Den Konnektoren gehört die Vergangenheit und ein Stück weit noch die Gegenwart, die Zukunft aber einer Cloud- und Smartphone-basierten Informationslandschaft. „Die Infrastruktur ist oft veraltet, bevor sie genutzt wird“, stellte der Minister dabei treffend fest und kündigte ein großes Digitalisierungsgesetz für die erste Jahreshälfte 2023 an.

Den wichtigsten Punkt für die Umsetzung hatte er schon beim DKK herausgehoben: die Opt-out-Variante bei der elektronischen Patientenakte (ePA). Mit der einleuchtenden Begründung: „Sonst würde die ePA niemals in der Fläche ankommen“. Dass solche Rechnungen aufgehen, zeigt das Beispiel Finnland. Von rund 5 Millionen Bürgern, die krankenversichert sind, haben bei der Einführung der dortigen ePA weniger als 100 von der opt-out-Regelung Gebrauch gemacht.

Und beim Zeitplan heißt es jetzt: Bitte anschnallen. Noch in dieser Legislaturperiode soll es soweit sein und die ePA dann für alle Versicherten automatisch eingerichtet werden, so der Minister. Das habe die Gesellschafterversammlung der gematik am letzten Montag entschieden. Vergleicht man das mit den Fortschritten der letzten 20 Jahre, ist außerordentlich ambitioniert für den Zeitplan sicher noch maßlos untertrieben.

Und man braucht kein Prophet sein um zu ahnen, dass dieses Projekt am Ende der Legislaturperiode maßgeblich für das „Arbeitszeugnis“ sein wird. Schafft Lauterbach das, wird er als DER Digitalisierer in die Ministeriumsgeschichte eingehen. Ansonsten wird das gleiche gelten, wie für seine Vorgänger: Als Tiger gestartet und als Bettvorleger geendet.