DiGA Positionspapier

Die Digitalen Gesundheitsanwendungen fristen in der Praxis oftmals ein eher kümmerliches Dasein; trotz aller Presseaktivitäten und Präsentationen. Auf dem 127. Ärztetag, der letzte Woche stattfand, waren die DiGAs wieder ein wichtiges Thema. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, betonte in seiner Eröffnungsrede: „Ärztinnen und Ärzte sind guten Willens und offen für digitale Anwendungen. Viele Kolleginnen und Kollegen sind aber nach wir vor frustriert, weil die Technik nicht stabil funktioniert und die Medienbrüche noch zahlreich sind.“

Wir möchten an dieser Stelle auf das (noch zu wenig) beachtete Positionspapier „Der Arztberuf im Wandel digitaler Transformation –Positionspapier zum Einsatz medizinischer Apps in der Versorgung“ der BÄK vom März 2023 verweisen und zitieren hier die Kernvoraussetzungen für eine erfolgreiche Integration von medizinischen Apps in das ärztliche Behandlungskonzept:

    1. DiGA müssen stärker in die ärztliche Therapie integriert werden. Sie dürfen nicht zu einem eigenen Versorgungsbereich parallel zu anderen medizinischen Versorgungsbereichen werden. Es sollten Anreize dafür geschaffen, werden, dass Hersteller versorgungsorientierte medizinische Apps entwickeln.
    2. Aufgabe des Arztes bleibt der Abgleich von externer Evidenz und der Beurteilung einer Therapie für einen einzelnen Patienten auf Grundlage der eigenen ärztlichen Erfahrungen (interne Evidenz). Die Politik wird aufgefordert, die Rolle des Arztes bei der Beurteilung von digitalen Anwendungen in der Medizin für seinen Patienten zu stärken.
    3. Medizinische Apps müssen Teil des ärztlichen Therapiekonzeptes sein. Eine Genehmigung der Anwendung von DiGA allein durch Krankenkassen wird von der Ärzteschaft abgelehnt. Die Politik wird aufgefordert, entsprechend nachzusteuern.
    4. Studien zu DiGA müssen stärker am Outcome orientiert sein, eine Orientierung an Strukturverbesserungen sollte stärker hinterfragt werden. Um mögliche Verzerrungen von Studienergebnissen bei der Aufnahme in ein Verzeichnis auszuschließen, ist eine intensivere Untersuchung der Studien erforderlich. Hierfür sollten bewährte Strukturen genutzt werden.
    5. DiGA müssen kontinuierlich bezüglich der Markt- und Versorgungsrelevanz analysiert und im realen Versorgungskontext bewertet werden.
    6. Es muss ein eigenständiges Beobachtungs- und Meldesystem (Vigilanz-System) zu DiGA aufgebaut werden.
    7. Bei den Preisen für DiGA muss die Verhältnismäßigkeit zu anderen Leistungen im Gesundheitswesen gewahrt bleiben. Zur Bewertung von Kosten-Nutzen-Aspekten und Versorgungsrelevanz von DIGA sollten Instrumente eingeführt werden.
    8. Ärztliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen sollten entsprechend honoriert werden.

KV-App-Radar für alle

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat sein digitales Informationsportal zu Gesundheits-Apps heute für alle Interessierten geöffnet. Der KV-App-Radar ist seit November 2020 online. Bislang war die umfassende Nutzung der Website www.kvappradar.de lediglich registrierten Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen vorbehalten. Ab sofort haben alle User:innen die Möglichkeit, nach sämtlichen in App-Stores gehosteten Gesundheits-Apps und DiGA zu recherchieren sowie sich zu verwandten Themen und Funktionen der jeweiligen Anwendung zu informieren. Die Möglichkeiten zum Informationsaustausch und zur Bewertung bleiben weiterhin auf die registrierten Nutzer:innen beschränkt.

„Das ermöglicht Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sich zu informieren und gegenseitig erste Erfahrungen auszutauschen, um auf Wünsche von Patientinnen und Patienten nach mehr Beratung zu Gesundheits-Apps und mobil gesammelten Gesundheitsdaten einzugehen. Zudem haben angemeldete Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ein ausführliches Gutachten zu Gesundheits-Apps beim Zi anzufragen“, so der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. Lägen ausreichend Bewertungen für eine App vor, könnten auch interessierte Dritte sehen, wie die Bewertungen von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen zur jeweiligen Anwendung ausfallen, so von Stillfried weiter. Zurzeit verfügt die Datenbank des KV-App-Radars über ca. 3.500 Gesundheits-Apps, die mehrheitlich aus dem Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention stammen. Darunter sind auch alle 31 derzeit im DiGA-Verzeichnis gelisteten Digitalen Gesundheitsanwendungen.

(Nach einer Pressemitteilung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung vom 02.05.2022, gekürzt)